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   BFH, 25.03.1969 - II R 68/68   

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https://dejure.org/1969,735
BFH, 25.03.1969 - II R 68/68 (https://dejure.org/1969,735)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1969 - II R 68/68 (https://dejure.org/1969,735)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1969 - II R 68/68 (https://dejure.org/1969,735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision - Revisionssumme - Beschwer - Grundstückserwerb - Zuschlag - Nacherhebung der Steuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 512
  • BStBl II 1969, 471
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.06.1968 - II 155/64

    Berechnung der Revisionssumme aus der Beschwer jedes einzelnen Klägers

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Zwar ist die für die Zulässigkeit der Revision maßgebende Revisionssumme aus der Beschwer jedes einzelnen Klägers zu errechnen, wenn jeder Kläger für sich Revision eingelegt hat (BFH 93, 121, BStBl II 1968, 749).

    Wie der Senat in dem Urteil II 155, 156/64 vom 12. Juni 1968 (BFH 93, 121, BStBl II 1968, 749) -- dort für Rechtsbeschwerden (Revisionen) gegen Urteile, die gegen jeden der Kläger gesondert ergangen waren -- ausgesprochen hat, ist die Revisionssumme auch dann aus der Beschwer jedes einzelnen Klägers zu errechnen, wenn die klagenden Ehegatten je wegen des Erwerbs einer unabgeteilten Hälfte eines Grundstücks zur Grunderwerbsteuer herangezogen wurden, weil jeder Kläger nur durch die Steuer beschwert wird, welche ihn selbst betrifft.

  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • RG, 10.06.1898 - III 374/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • RG, 05.07.1881 - II 304/81

    Berechnung der Revisionssumme; Verbindung mehrerer Prozesse

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • RG, 11.02.1882 - I 632/81

    Hat die in den Vorinstanzen beschlossene Verbindung mehrerer Prozesse (C.P.O. §.

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • RG, 27.05.1940 - VIII 38/40

    Sind in Rechtsstreitigkeiten aus der Ostmark und dem Sudetenlande zur Ermittelung

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • RG, 06.04.1927 - I 250/26

    Zulässigkeit der Revision; Aufwertung

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • BFH, 11.04.1962 - II 248/60 U

    Verbindung der Steuersachen von zwei Steuerpflichtigen zu gemeinsamer

    Auszug aus BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
    An der gegenteiligen Ansicht des Urteils II 248/60 U vom 11. April 1962 (BFH 75, 143, BStBl III 1962, 320) -- dort für Rechtsbeschwerden jeder der Ehegatten bei einem bereits vom FG verbundenen Verfahren -- konnte nicht festgehalten werden.
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Soweit der Bundesfinanzhof sich in seinen Urteilen vom 12. Juni 1968 - II 155, 156/64 - (BFH 93, 121) und vom 25. März 1969 - II R 68/68 - (BFH 95, 512) für das Erfordernis eines gemeinsamen Schriftsatzes bei mehreren Berufungsklägern ausgesprochen hat, handelt es sich um eine beiläufig geäußerte Rechtsansicht, die für die genannten Urteile nicht entscheidungserheblich geworden ist.
  • OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10

    Auslegung eines Testaments

    Insoweit wäre im rechtlichen Ausgangspunkt zunächst zu beantworten, ob der in § 61 Abs. 1 FamFG bezeichnete "Wert des Beschwerdegegenstandes" bei jedem einzelnen Beschwerdeführer vorliegen muss oder ob es - entsprechend der für zivil- und finanzgerichtliche Rechtsmittelstreitverfahren vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 23, 333 und 105, 386; BFHE 95, 512) - ausreicht, wenn die "Einzelbeschwer" der (noch) beteiligten Rechtsmittelführer in der Summe die Beschwergrenze übersteigt.
  • BFH, 11.03.1982 - IV R 14/81

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Einheitswert - Betriebsvermögen - Revision -

    Dabei ist die Revisionssumme, wenn mehrere Streitgenossen, die durch dasselbe Urteil beschwert sind, gegen dieses eine einzige Revision eingelegt haben, aus der Beschwer aller Kläger herzuleiten (BFH-Urteil vom 25. März 1969 II R 68/68, BFHE 95, 512, BStBl II 1969, 471).

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des BFH bei verbundenen Sachen, gegen die ein einheitliches Rechtsmittel erhoben wird, für die Frage, ob die Revisionssumme erreicht ist, grundsätzlich von einem einheitlichen Streitwert auszugehen ist.(Urteile vom 11. April 1962 II 248/60 U, BFHE 75, 143, BStBl III 1962, 320; vom 14. Januar 1969 II R 71/67, BFHE 95, 227, BStBl II 1969, 408, und BFHE 95, 512, BStBl II 1969, 471, sowie Beschluß vom 18. Juni 1969 I B 8/69, BFHE 96, 153, BStBl II 1969, 587).

  • BFH, 28.04.1970 - II 109/65

    Entwicklung der Verhältnisse - Definitionsbereich der Normen - Elemente des

    Wegen der Festsetzung des Zuschlags gemäß § 3 GrESWG 1952 wird auf das BFH-Urteil II R 68/68 vom 25. März 1969 (BFH 95, 512 [514 f.], BStBl II 1969, 471) sowie auf den BFH-Beschluß II B 7/70 vom 10. März 1970 (BFH 98, 374, BStBl II 1970, 389) hingewiesen.
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Die bei Verwirklichung des Nachversteuerungstatbestandes entstehende Steuer ist zwar formell eine neue Steuer (§ 3 Abs. 1 StAnpG) mit zusätzlichen eigenen Tatbestandsmerkmalen (Urteil vom 25. März 1969 II R 68/68, BFHE 95, 512 [515], BStBl II 1969, 471; Beschluß vom 10. März 1970 II B 7/70, BFHE 98, 374 [376], BStBl II 1970, 389; vgl. Urteil vom 14. August 1974 II R 73/68, BFHE 113, 573 [574], BStBl II 1975, 219).
  • BFH, 29.03.1984 - VII B 44/83

    Revision - Streitwertrevision - Revisionssumme

    Die in Art. 1 Nr. 5 BFH-EntlG ausdrücklich vorgeschriebene Berücksichtigung unterschiedlicher Revisionssummen gebietet für beide Fälle gleichermaßen eine Modifizierung der für den Regelfall entwickelten Rechtsprechung des BFH, wonach bei verbundenen Sachen, gegen die ein einheitliches Rechtsmittel ergriffen wird, für die Frage, ob die Revisionssumme erreicht ist, grundsätzlich von einem einheitlichen Streitwert auszugehen ist (Urteile vom 11. April 1962 II 248/60 U, BFHE 75, 143, BStBl III 1962, 320; vom 14. Januar 1969 II R 71/67, BFHE 95, 227, BStBl II 1969, 408; vom 25. März 1969 II R 68/68, BFHE 95, 512, BStBl II 1969, 471, sowie Beschluß vom 18. Juni 1969 I B 8/69, BFHE 96, 153, BStBl II 1969, 587).
  • BFH, 02.02.1977 - II R 4/72

    Erwerb eines Grundstückes - Bebauung - Rechtliche Hinderungsgründe -

    Anders ist die Rechtslage aber, wenn das FG in einem Urteil über beide Steuerfestsetzungen entschieden hat, und die Kläger diese Entscheidung mit der Revision anfechten (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1969 II R 68/68, BFHE 95, 512, BStBl II 1969, 471).
  • BFH, 14.08.1974 - II R 73/68

    Nachsteuer - Nacherhebung - Neuer Steuerfall - Andere Steuer

    Die Nachsteuer aus § 9 Abs. 2 GrEStG ist zwar materiell eine Nacherhebung der Steuer aus § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG; formell ist sie aber ein neuer Steuerfall und damit eine andere Steuer (vgl. Urteil vom 25. März 1969 II R 68/68, BFHE 95, 512 [515], BStBl II 1969, 471, zur Nacherhebung der Steuer auf Grund des § 6 des Zweiten Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau für Baden-Württemberg).
  • BFH, 15.12.1970 - II 96/65

    Steuerbefreiung - Begünstigter Teil des Erwebs - Begünstigte Fläche -

    Für das Saarland gilt nicht der Satz, daß bereits der Zweck der steuerbegünstigten Bebauung (nach Maßgabe der einzelnen Befreiungsvorschriften) den Erwerb zunächst -- im formellen Sinne (vgl. § 100 AO) -- endgültig befreit und bei Nichterfüllung dieses Zwecks innerhalb der bestimmten Frist oder bei Aufgabe des Zwecks eine zwar materiell abhängige (vgl. Beschluß II B 22/70 vom 29. September 1970 -- BFH 100, 140 --, BStBl II 1970, 830), formell aber selbständige Nachsteuer entsteht (vgl. Urteil II R 68/68 vom 25. März 1969, BFH 95, 512 [515], BStBl II 1969, 471).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 201/86

    Abrenzung doppelter Kaufvertrag zum Tausch; Personenidentität der

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  • BFH, 10.03.1970 - II B 7/70

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer - Aufgabe des begünstigten Zwecks -

  • BFH, 17.03.1982 - II B 64/81
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